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IWB 5/2001

Slowakische Republik; | Novelle zum Mehrwertsteuergesetz

Laut einer Novelle zum Mehrwertsteuergesetz (GBl Nr. 106/2000) unterliegen auch Geschäftsveräußerungen der Mehrwertsteuer. Sie wird erhoben, wenn von einem Mehrwertsteuerpflichtigen ein Unternehmen oder Unternehmensteil erworben wurde. Das FA muss spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Datum des Erwerbs des Unternehmens oder Unternehmensteils in Kenntnis gesetzt werden. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt für das Jahr 2001 unverändert 23 %.

[FB]

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