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IWB 5/2001

Moldawien; | neue Verbrauchsteuern

Durch Dekret des Staatspräsidenten wurde mit Wirkung ab Abschn. IV des Steuergesetzbuches — Verbrauchsteuern (Akzisen) — in Kraft gesetzt (GBl Nr. 139—140/2000). Steuersubjekte sind natürliche und juristische Personen, welche die der Verbrauchsteuer unterliegenden Waren herstellen, verarbeiten oder importieren, sowie juristische Personen, die Glücksspiele veranstalten. Steuerbemessungsgrundlage sind das Gewicht, das Volumen, die Stückzahl oder der Warenwert (Zollwert) ohne Umsatzsteuer. Auf Lizenzen für Glücksspiele wird eine Akzise in Höhe von 25 % der Lizenzkosten erhoben.

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