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BFH 12.10.2011 I R 93/10, StuB 4/2012 S. 166

Außensteuerrecht | Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft nach DBA-Schweiz 1992

Eine Genossenschaft ist keine „Kapitalgesellschaft” i. S. des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz (Bezug: Art. 15 Abs. 4 Satz 1, Art. 15a, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Schweiz).

Praxishinweise

Nach Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 können die Einkünfte einer natürlichen Person, die in Deutschland ansässig, aber als Vorstandsmitglied, Direktor, Geschäftsführer oder Prokurist einer in der Schweiz ansässigen „Kapitalgesellschaft” tätig ist, in der Schweiz besteuert werden, vorausgesetzt, die Tätigkeit ist nicht so abgegrenzt, dass sie lediglich Aufgaben außerhalb der Schweiz umfasst. Dabei greift dieses Besteuerungsrecht unabhängig von dem Ort der physischen Anwesenheit der betreffenden Person. Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 ordnet die Fiktion des Arbeitsorts an, die auch im Rahmen von Art. 24 DBA-Schweiz 1992 maßgebend ist. Besteuert die Schweiz diese Einkünfte nicht, können sie allerdings in Deutschland bes...

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