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FG Hamburg 13.07.2000 V 2/97, IWB 5/2001

Doppelbesteuerung; | Klage auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens

(1) Ein Anspruch auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens besteht nur gegenüber dem Wohnsitzstaat. (2) Ein Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens kann vom Wohnsitzstaat nicht mit der Begründung abgelehnt werden, er — der Wohnsitzstaat — habe sich abkommenskonform verhalten. (3) Bei Ermessensreduzierung auf Null kommt eine Aufhebung einer Ermessensentscheidung wegen Begünstigungsmangels nicht in Betracht (, rkr., EFG 2001, 27). •Hinweis: Der Kl., ein Schiffsoffizier auf einem von einer im Inland ansässigen Firma bereederten Seeschiff im internationalen Handelsverkehr, dessen Arbeitsvertrag zu einer zyprischen Crewmanagement-Gesellschaft bestand, hatte beim BMF erfolglos die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Zypern beantragt. Seine Klage, ...BStBl I 717

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