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Arbeitshilfe - Stand: 21.04.2023

Sanierung: Bescheinigung i. S. des § 270d InsO und Vollständigkeitserklärung – Muster

Christoph Hillebrand
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Das Unternehmen muss für die Anordnung eines Schutzschirms des § 270d InsO (Schutzschirmverfahren) durch das Insolvenzgericht zunächst einen Antrag stellen. Nach § 270d Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Schuldner mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorzulegen.

Aus dieser soll sich ergeben, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Wie eine solche Bescheinigung formuliert werden kann, verdeutlicht das angehängte Muster 1. Darüber hinaus steht mit dem Muster 2 ein Muster einer Vollständigkeitserklärung zum Abruf bereit. Diese Erklärung soll den “Bescheiniger” nach §270d InsO absichern, dass er alle notwendigen Auskünfte und Nachweise richtig und vollständig, nach bestem Wissen und Gewissen erhält oder erhalten hat.

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