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IWB 2/2001

Niederlande; | neuer Umsatzsteuersatz

Mit Wirkung vom wurde in den Niederlanden der Umsatzsteuersatz von 17,5 auf 19 % erhöht (vgl. zum niederländischen Umsatzsteuerrecht Senger, F. 11 Gr. 2 S. 427). In den Niederlanden ist der Steuersatz anzusetzen, der zum Zeitpunkt der Lieferung gültig war. Wurde also eine Lieferung noch im Dezember 2000 erbracht, aber erst im Januar 2001 abgerechnet, gilt noch der 'alte' Steuersatz von 17,5 %. Abrechnungen über Lieferungen oder Leistungen, die im Dezember 2000 abgerechnet wurden, aber erst im Januar 2001 erbracht werden, unterliegen dem 'neuen' Steuersatz von 19 %. Dauerleistungen, die über beide Zeiträume erbracht werden (z. B. Jahresabonnements oder Jahresmietverträge z. B. von Juli 2000 bis Juni 2001), sind anteilig mit den beiden Steuersätzen zu versteuern. Die Mehrsteuer kann grundsä...

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