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IWB 2/2001

Kroatien; | Erhöhung der Verbrauchsteuern für Alkohol, Bier und Kaffee

Durch drei Gesetzesnovellen (ABl der Rep. Kroatien, Nr. 55/2000) wurden mit Wirkung ab die Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke, Bier und Kaffee erhöht. Die Alkoholsteuer stieg von 40 Kuna auf 80 Kuna je Liter reinen Alkohol. Die Steuer auf Bier inländischer Produktion wurde von 80 Kuna auf 120 Kuna je Hektoliter (nach genormtem Stammwürzegehalt) angehoben und damit der Verbrauchsteuer für Importbiere angeglichen. Die Kaffeesteuer erhöhte sich je Kilogramm für importierten Rohkaffee (entkoffeiniert, koffeiniert) von 3,60 Kuna auf 5,00 Kuna, Röstkaffee (entkoffeiniert, koffeiniert) von 9 Kuna auf 12 Kuna, Auszüge und Essenzen aus Kaffee von 12 Kuna auf 15 Kuna sowie für kaffeehaltige Waren von 15 Kuna auf 20 Kuna je Kilo darin enthaltener Kaffeetrockenmasse.

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