Keine wirksame Bevollmächtigung durch ehemaligen Geschäftsführer einer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufgelösten
GmbH aufgrund des Handelsregistereintrags als Liquidator
Leitsatz
1. Wurden die von einer Partnerschaftsgesellschaft für eine GmbH vorgelegten Prozessvollmachten erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der GmbH von deren ehemaligen Organen bzw. vom Insolvenzverwalter nach Amtsbeendigung ausgestellt, erfolgt
keine wirksame Vertretung.
2. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer – über kein insolvenzfreies Vermögen verfügenden – GmbH durch
das Insolvenzgericht führt zur Auflösung der GmbH. Ein gesellschaftsrechtliches Liquidationsverfahren schließt sich nicht
an. Die daher unzutreffende Eintragung desjenigen, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Geschäftsführer
der GmbH war, als Liquidator ins Handelsregister begründet keine – erneute – Vertreterstellung.
3. Zahlungen durch den Insolvenzverwalter nach § 199 S. 2 InsO schließen eine Fortsetzung der Gesellschaft aus.
Fundstelle(n): EAAAE-02039
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.04.2011 - 3 K 57/09
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