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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Hypotax-Zahlungen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Der Begriff „Hypotax“ umschreibt eine fiktive Steuer vom Einkommen eines nach Deutschland oder ins Ausland entsandten Arbeitnehmers, die der Arbeitnehmer bei einer Steuerpflicht des Arbeitslohns in seinem Heimatland zu entrichten hätte. Der Arbeitnehmer soll dadurch während seines Auslandsaufenthalts netto das gleiche Gehaltsniveau haben wie bei einer Tätigkeit in seinem Heimatland. Er soll finanziell nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn er dieselbe Tätigkeit im Heimatland ausgeübt hätte. Dem Arbeitnehmer wird daher vom Arbeitgeber eine fiktive Steuer einbehalten, die sich nach dem Steuersystem seines Heimatlandes berechnet. Im Ergebnis handelt es sich bei der „Hypotax“ um einen Steuerausgleichsmechanismus.

Da die tatsächliche Steuerbelastung höher oder niedriger sein kann als die vom Arbeitnehmer gezahlte hypothetische Steuer (= Hypotax), stellt sich die Frage, welche steuerliche Folgerungen sich in diesen Fällen ergeben. Da die hypothetische Steuer nicht tatsächlich zufließt, unterliegt sie auch nicht der Besteuerung. Maßgebend sind stets die tatsächlich anfallenden und vom Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat gezahlten Steuern. Hierzu folgende Beispiele:

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