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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 268/09

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 12

Gewinnerzielungsabsicht bei Reitbetrieb im Aufbau

Leitsatz

  1. Zur Frage eines einheitlichen Gewerbebetriebs bei einem Pferdehaltungs- und Reitschulbetrieb.

  2. Zum Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht in Form eines Totalgewinns.

  3. Zwar sind dauernde Verluste ein Indiz gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Daraus auf Liebhaberei zu schließen ist aber nur gerechtfertigt, wenn aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Stpfl. die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt.

  4. Ist ein Betrieb trotz anfänglicher Verluste nicht als von Anfang an als unrentabel, sondern als steuerliche Einkunftsquelle zu beurteilen, so spricht das für eine positive Totalgewinnprognose.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 198 Nr. 5
ZAAAE-01530

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.01.2011 - 4 K 268/09

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