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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 211/11 EFG 2012 S. 498 Nr. 6

Gesetze: AO § 12, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6

Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Leitsatz

  1. Für die Dauer eines Studiums kann auch eine Fachhochschule als Betriebsstätte des/der Studierenden anzusehen sein.

  2. Der Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG ist nach dem Zweck der Norm weiter auszulegen als im Rahmen des § 12 AO.

  3. Betriebsstätte ist insoweit der Ort, an dem oder von dem aus die steuerlich relevante Tätigkeit ausgeübt wird; eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit oder hierauf bezogene eigene Verfügungsmacht des Stpfl. ist – anders als bei § 12 AO – nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 498 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2012 S. 355
StBW 2012 S. 149 Nr. 4
StBW 2012 S. 254 Nr. 6
CAAAE-01529

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.01.2012 - 4 K 211/11

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