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BGH 01.02.2012 VIII ZR 156/11, NWB 6/2012 S. 457

Mietrecht | Keine Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung

Eine Heizkostenabrechnung nach dem sog. Abflussprinzip entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Die klagende Vermieterin verlangte von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrunde liegenden Heizkostenabrechnungen wurden zu Unrecht die im Abrechnungszeitraum geleisteten (Abschlags-)Zahlungen der Vermieterin an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. Denn nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind die in die Abrechnung einzustellenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage insbesondere „die Kosten der verbrauchten Brennstoffe”. Dieser Regelung ist klar zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten ...

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