NWB Nr. 6 vom Seite 441

„Haben Sie den Frosch gesehen”

Susanne Stillers | Stellv. verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Das Problem mit der Rückwirkung

Erst passiert lange Zeit gar nichts und dann gibt es Berichtsstoff en masse. Innerhalb weniger Wochen hat das BMF die Erbschaftsteuer-Richtlinien (s. dazu NWB 2/2012 und 5/2012) und den Umwandlungssteuererlass veröffentlicht. Zu Letzterem beginnen wir nun mit unserer Berichterstattung. In diesem Heft auf Seite 484 mit einem Beitrag von Dr. Schneider zur steuerlichen Rückwirkung nach § 2 UmwStG. Er stellt in seinem Beitrag heraus, dass die Finanzverwaltung zwar zu vielen Problemen Stellung bezogen hat, aber immer noch Punkte offen bzw. kritisch zu sehen sind (z. B. die fehlende Rückwirkung bei einem sog. Teilbetrieb im Aufbau, die nachträgliche Korrektur von Steueranmeldungen und -bescheinigungen, weil im Zeitpunkt der Ausschüttungen noch nicht feststeht, wer am Ende des Rückwirkungszeitraums Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers sein wird, die Anerkennung einer Quellensteuerbefreiung, wenn die Beteiligungshöhe im Rückwirkungszeitraum unter die maßgebliche Schwelle sinkt). Drei weitere Beiträge zum Umwandlungssteuererlass werden in den nächsten Ausgaben folgen. Und damit Sie schnell sehen können, was wir noch so alles zu diesem Thema bieten (Seminare, Bücher etc.), haben wir eine entsprechende Internetseite eingerichtet, die sich hinter dem Frosch auf unserer Homepage verbirgt. Mit dem Problem der Rückwirkung befasst sich auch der Beitrag von Gragert auf Seite 474. Mit Schreiben vom hat das BMF geklärt, dass die Grundsätze des auch anzuwenden sind, wenn betroffene Anteile nach dem in ein Betriebsvermögen eingelegt werden und von dort zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden. In dem damaligen Beschluss hatte das BVerfG die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von mehr als 25 % auf mindestens 10 % gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt, weil die Absenkung gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit in dem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am entstanden sind.

Um unterschiedliche Anwendungszeiträume bei der Bewertung und der Ertragsteuer zu vermeiden, wurden die neuen Abgrenzungsregelungen der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb einheitlich ab in Kraft gesetzt. Zugleich konnte damit den Umständen Rechnung getragen werden, dass die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 bereits vom Bundeskabinett verabschiedet waren und die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien mit Anwendung für den Veranlagungszeitraum 2012 voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres 2012 veröffentlicht werden. Eine ausführliche Darstellung der alten und neuen Abgrenzungskriterien enthält der Beitrag von Wiegand auf Seite 460.

Welche Neuerungen sich im Bereich der Reisekosten letztlich ergeben, wird sich zeigen. Das BMF hat am dem Bundestag als Beratungsgrundlage einen Bericht zu „Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts” vorgelegt (s. ausführlich NWB-Nachrichten v. 30. 1. 2012).

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 441
NWB NAAAE-01414