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IWB 19/2000

Frankreich; | Körperschaftsteueränderungen

Der 10%ige Zuschlag zur Körperschaftsteuer soll für 2001 auf 6 % und für 2002 auf 3 % herabgesetzt werden. Für kleine und mittlere körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, deren Umsatz 50 Mio F nicht übersteigt, soll der Körperschaftsteuersatz auf die ersten 250 000 F Gewinn für 2001 auf 25 % und für 2002 auf 15 % gesenkt werden. Die Schwellen der Anwendung des Mutter-Tochter-Regimes (steuerliche Konsolidierung) sollen gesenkt werden: Der erforderliche Beteiligungsprozentsatz soll von 10 % auf 5 % gesenkt werden, die Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung soll keine Rolle mehr spielen. Dies wäre eine zweischneidige Maßnahme, da hiermit unter 5%ige Beteiligungen, deren Anschaffungskosten den bisher geltenden Schwellenwert von 150 Mio F erreicht haben, nicht mehr in die Konsolidierung ...

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