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IWB 17/2000

Bulgarien; | neue Einkommen- und Gewinnsteuersätze

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer für natürliche Personen soll nach einer Information des bulgarischen Finanzministers (s. Demokracija Sofia v. ) von derzeit 40 % auf 38 % gesenkt werden. Er gilt ab stpfl. Jahreseinkünften von über 116 800 Lewa. Keine Veränderung ist bei den derzeit geltenden Stufentarifsätzen von 32 % und 26 % sowie beim Eingangssteuersatz von 20 % vorgesehen. Der jährliche Steuerfreibetrag soll von 960 Lewa auf 1 200 Lewa angehoben werden. Der Gewinnsteuersatz (Körperschaftsteuersatz) ist schon in den letzten beiden Jahren auf 27 % und dann auf 25 % gesenkt worden. Nach der o. g. Informationsquelle soll er ab dem Jahr 2001 auf 20 % und ab 2002 auf 15 % sinken. Erwogen wird, Kleinbetriebe schon ab dem Jahr 2000 in den Genuss der Gewinnsteuer von 15 % kommen zu las...

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