Selbständige Rechtsanwaltstätigkeit mit 9 Jahre fortwährender Verlusterzielung als Liebhaberei
Leitsatz
Erzielt eine selbständige in Teilzeit arbeitende Rechtsanwältin 9 Jahre lang durchgehend Verluste, ohne dass Maßnahmen zur
Änderung ihrer wirtschaftlichen Situation erkennbar wären, sondern werden die Verluste mit den Einkünften aus nichtselbständiger
Tätigkeit ihres Ehemannes und Einnahmen aus Vermietung verrechnet, so ist die Berufstätigkeit insgesamt nicht als freiberufliche
Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht anzuerkennen. Die Verluste sind nicht mit anderen positiven Einkünften verrechenbar.
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 31 DStRE 2013 S. 1166 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2012 S. 354 StBW 2012 S. 105 Nr. 3 NAAAE-01132
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FG Münster, Urteil v. 14.12.2011 - 7 K 3913/09 E, 7 K 1731/10 E, 7 K 2134/11 E
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