Ausbildungskosten einer Stewardess zur Pilotin als Werbungskosten abziehbar
Leitsatz
Die während einer Tätigkeit als Flugbegleiterin angefallenen Ausbildungskosten zur Verkehrsflugzeugführerin sind Werbungskosten
bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Es handelt sich nicht um die erstmalige Berufsausbildung, so dass selbst
die rückwirkenden Abzugsbeschränkungen durch das Beitreibungs-Richtlinie-Umsetzungsgesetz v. (BGBl. I 2011, 2592)
nicht eingreifen. Ein darüber hinaus gehender Sonderausgabenabzug gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG kommt nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1042 Nr. 17 EFG 2012 S. 506 Nr. 6 StBW 2012 S. 103 Nr. 3 DAAAE-01131
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