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OLG Frankfurt/M. 10.06.2011 19 U 13/11, NWB 5/2012 S. 359

Erbrecht | Erbfolgenachweis gegenüber der Bank

Die Bank des Erblassers genügt ihren Pflichten vor Auszahlungen an Erben, wenn sie sich als Legitimationsnachweis ein eröffnetes notarielles Testament vorlegen lässt. Dies gilt auch dann, wenn das Testament auf einen separaten Erbvertrag Bezug nimmt, der eine abweichende Erbeinsetzung vorsieht, insbesondere, wenn Testament und Erbvertrag vom selben Notar beurkundet worden waren. Stellt sich nachträglich durch Auslegung des Erbvertrags heraus, dass die Erbeinsetzung unwirksam war, und hat die Bank also an einen Nichtberechtigten geleistet, ist sie nicht zum [i]Erbfall, infoCenter NWB BAAAB-03394 Schadensersatz verpflichtet. Im Streitfall verlangte der Kläger (und rechtmäßige Erbe) daher erfolglos den Gegenwert des von der Bank zu Unrecht, aber nicht fahrlässig freigegebenen Wertpapierdepots des Erblassers an ...

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