OFD Magdeburg - S 2706 - 167 - St 217

Nachhaltigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 KStG zur Begründung eines Betriebes gewerblicher Art; Sachsen-Anhalt-Tag

Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG i. V. m. § 4 Abs. 1 KStG sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben.

Es ist die Frage aufgetreten, ob die Nachhaltigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 KStG erfüllt ist, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts eine einmalige Veranstaltung, wie zum Beispiel den Sachsen-Anhalt-Tag, durchführt.

Nach der Rechtsprechung des BFH (, BStBl. 1986 II, Seite 88) liegt eine Nachhaltigkeit auch bei der Ausrichtung eines einzigen Festes vor, wenn der Grund zum Tätigwerden zwar nur auf einem einmaligen Entschluss beruht, die Erledigung aber mehrere (Einzel-)Tätigkeiten erfordert. Durch eine solche Reihe von Einzelhandlungen wird die Voraussetzung der Nachhaltigkeit erfüllt.

Dabei ist die Nachhaltigkeit nicht schon deshalb zu verneinen, weil die wiederholten (Einzel)-Tätigkeiten ’unselbstständige Teile einer in organisatorischer, technischer und finanzieller Hinsicht aufeinander abgestimmte Gesamttätigkeit’ waren.

Das ist bei einer großen Festveranstaltung stets der Fall.

OFD Magdeburg v. - S 2706 - 167 - St 217

Fundstelle(n):
OAAAE-00579