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Die Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise 2011
Regelungen zum Bewertungsrecht
[i]Eisele, NWB 2/2012 S. 96Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom (BGBl 2008 I S. 3018) wurden mit Wirkung vom die bewertungsrechtlichen Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf eine neue Basis gestellt und die verkehrswertnahe Bewertung für alle Vermögensklassen gesetzlich angeordnet. Zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des neuen Bewertungsrechts hatte die Finanzverwaltung ihre Auffassung in sog. Anwendungserlassen dokumentiert. Aus bewertungsrechtlicher Sicht handelt es sich dabei um die Verwaltungsanweisungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten, Anteilswerten und Betriebsvermögenswerten vom (BStBl 2009 I S. 546, kurz: AEFestV), zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom (BStBl 2009 I S. 552, kurz: AEBewLuF), zur Bewertung des Grundvermögens vom (BStBl 2009 I S. 590, kurz: AEBewGrV) sowie zur Bewertung des Anteils- und Betriebsvermögens vom (BStBl 2009 I S. 698, kurz: AEBewAntBV). Zur steuerlichen Unternehmensbewertung erfolgte zudem im Vorgriff auf neue Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 ein modifizierter gleich lautender Ländererlass vom (BStBl 2011 I S. 606). Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Kernaussagen und Neuerungen der ErbStR 2011 vom (BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011 S. 2) sowie der hierzu ergangenen ErbStH 2011 vom (BStBl 2011 Sondernummer 1/2011 ...