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NWB Nr. 5 vom Seite 422

Vorlage der Fortbildungsnachweise für Fachberater bis zum 31. 3. 2012 bei Verband und Kammer

[i]Bei fehlendem Nachweis erlischt die FachberaterbezeichnungJeder Fachberater (DStV e. V.) ist gemäß § 5 der DStV-Fachberaterrichtlinien verpflichtet, kalenderjährlich in einem Umfang von zehn Stunden fachgebietsbezogene Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen und dem DStV unaufgefordert eine Kopie des entsprechenden Teilnahmenachweises bis spätestens zum 31. März des Folgejahres vorzulegen. Die Pflicht zur Fortbildung besteht erstmals ab dem auf die Lehrgangsbeendigung folgenden Jahr. Maßgeblich für das Lehrgangsende ist die jeweils letzte planmäßige Unterrichtseinheit. Lag das Ende des Lehrgangs demnach im Jahr 2010, ist erstmals für das Jahr 2011 Fortbildung im beschriebenen Umfang nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis, hat dies das Erlöschen der Fachberaterbezeichnung zur Folge. Vom Zeitpunkt des Erlöschens an dürfen die Fachberaterbezeichnung und sonstige darauf bezogene Hinweise wie Logos nicht mehr benutzt werden.

[i]Fortbildungsnachweis unaufgefordert an DStV übermittelnDer DStV erinnert deshalb alle anerkannten Fachberater/-innen (DStV e. V.) daran, bis spätestens zum ihre erforderlichen Fortbildungsnachweise für das Jahr 2011 einzureichen. Der Nachweis kann per Post, Fax (030-2 78 76 799) oder E-Mail an fachberater@dstv.de erfolgen.

[i]Nachweis auch für Fachberatertitel der KammerAuch Fortbildungsm...

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