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FG Münster Urteil v. - 15 K 698/08 U EFG 2012 S. 274 Nr. 3

Gesetze: UStG § 4 Nr 12 Buchst a, UStG § 1 Abs 1 Nr 1

Umsatzsteuer

Frage des Vorliegens einer einheitlichen Leistung durch die Einräumung von Rechte an einem Grundstück; mögliche Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 UStG

Leitsatz

1. Wird vom Grundstückseigentümer gegen Zahlung einer Entschädigung das gesicherte Recht eingeräumt, sein Grundstück für die Durchführung bestimmter Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, es jederzeit zu betreten, zu befahren und ggf. einzufrieden, sowie die Besitz-, Abwehr- und Nachbarrechte des BGB auszuüben, hat er damit eine aus mehreren Teilelementen bestehende entgeltliche einheitliche Leistung ausgeführt.

2. Verliert der Stpfl. aufgrund Vereinbarung dauerhaft das Recht, das Grundstück wie ein Eigentümer zu nutzen bzw. Dritten eine solche Nutzungsmöglichkeit einräumen zu können, ist der damit verbundene endgültige Verlust der wirtschaftlichen Herrschaftsmacht über das Grundstück mit dem Wesen der VuV als zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung nicht vereinbar. Eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG kommt somit nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 274 Nr. 3
PAAAE-00463

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FG Münster, Urteil v. 22.11.2011 - 15 K 698/08 U

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