Einkommensteuerrecht: Schätzung von Auslandsinvestmentfonds-Einkünften
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Bestimmung der Besteuerungsgrundlagen bei Einkünften aus sog. schwarzen Drittlands-Fonds
für die Jahre bis 2003 statt nach der für europarechtswidrig gehaltenen Vorschrift des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG in analoger
Anwendung der Nachfolgevorschrift in § 5 Abs. 3 Satz 2 InvStG vorgenommen werden kann; hier für Zeiträume vor Inkrafttreten
der Abkommen über den Steuer-Informationsaustausch Liechtenstein und Kaimaninseln.
2. Durch die Einschaltung einer ausländischen Stiftung zum Zweck der Steuerhinterziehung zusätzlich entstandene Kosten sind
nicht als Werbungskosten abziehbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 34 DStRE 2012 S. 1402 Nr. 22 EFG 2012 S. 906 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 15/2012 S. 538 Ubg 2012 S. 813 Nr. 12 HAAAE-00444
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 12.10.2011 - 3 V 117/11
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