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FG München Urteil v. - 5 K 2263/08

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Werbemoderatoration

Künstlerische, schriftstellerische, journalistische Tätigkeit oder dem Beruf des Schriftstellers/Journalisten ähnliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz

Die unstreitig selbstständig ausgeübte Tätigkeit der Klägerin als Werbemoderatorin ist nicht als künstlerisch, schriftstellerisch, journalistisch einzuordnen oder als eine Tätigkeit, die dem Beruf des Schriftstellers/Journalisten ähnlich i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist. Die einheitlich zu beurteilende Tätigkeit der Klägerin hatte ihren Schwerpunkt im gewerblichen Bereich. Die Klägerin schuldete ihren Auftraggebern ein Bündel von Leistungen, das untrennbar auf einen einheitlichen Erfolg – die Livemoderation – gerichtet war.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 54 Nr. 2
ZAAAE-00425

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FG München, Urteil v. 28.07.2011 - 5 K 2263/08

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