Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2014

Großmutter bzw. Mutter von GmbH-Gesellschaftern als nahe stehende Person i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG - Mustereinspruch

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1. Handelt es sich bei der darlehensgebenden Mutter bzw. Großmutter der jeweils mit mehr als 10% an einer GmbH beteiligten Anteilseigner um eine nahestehende Person i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 S. 1 Buchst. b S. 2 EStG, und unterliegen die Zinserträge aus dem mit der GmbH bereits vor Einführung des § 32d EStG begründeten Darlehensverhältnis aufgrund der Regelung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG aus diesem Grund nicht dem gesonderten Steuertarif gemäß § 32d Abs. 1 EStG?

2. Nach welchen Kriterien ist der Begriff der nahestehenden Person i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 S. 1 Buchst. b S. 2 EStG zu bestimmen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
KAAAE-00417