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FG Niedersachsen 21.09.1999 VI 327/97, IWB 10/2000

Einkommensteuer; | keine Steuerabzugsbefreiung für ausländische solistisch besetzte Ensembles (z. B. Quartette)

Die Finanzverwaltung darf solistisch besetzte Ensembles (z. B. Quartette) von der Freistellung vom Steuerabzug für ausländische Kulturvereinigungen ausnehmen (, rkr., EFG 2000, 220). •Hinweis: Ausländische Kulturvereinigungen, die im Inland nicht bereits aufgrund eines DBA Befreiung vom Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG beanspruchen können, sind nach dem (BStBl I, 336), das aufgrund der Ermächtigung in § 50 Abs. 7 EStG ergangen ist, vom inländischen ESt-Abzug freizustellen, wenn ihr Auftritt im Inland wesentlich aus inländischen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ausländische Solisten sind davon nach Nr. 4 des BMF-Schr. ausgenommen. Solisten im Sinne dieser Regelung sind Künstler, die einzeln oder in solistisch besetzten Ensembles (z....

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