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IWB 9/2000

Tschechien; | Mehrwertsteuerrückerstattung

Tschechien hat nach dem Vorbild anderer europäischer Länder ab die Rückerstattung der Mehrwertsteuer für ausländische Touristen eingeführt. Der Anspruch auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die bei Konsumgütern bei 22 % und bei Nahrungsmitteln bei 5 % liegt, liegt dann vor, wenn der Gesamtkauf über 1 000 Kronen beträgt und die Ware innerhalb von 30 Tagen ab Kauf aus dem Land ausgeführt wird. Der Käufer muss Ausländer sein, der weder einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in Tschechien hat. Die Ausfuhr der Ware muss vom Zoll an der Grenze bestätigt werden. In den folgenden drei Monaten kann dann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beansprucht werden.

[KPB]

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