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IWB 7/2000

Rumänien; | neuer Mehrwertsteuersatz

Durch eine Dringlichkeitsverordnung der Regierung (rum. ABl Nr. 649/1999 v. ) ist der allgemeine Mehrwertsteuersatz mit Wirkung ab auf 19 v. H. festgelegt worden. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz betrug bisher 22 v. H. und der ermäßigte Satz 11 v. H. Durch den Wegfall des bisher insbesondere für Grundnahrungsmittel und zahlreiche Dienstleistungen gewährten ermäßigten Steuersatzes ergaben sich für die Bevölkerung beträchtliche Preiserhöhungen. Veränderungen sind auch in dem Katalog der Leistungen und Waren vorgenommen worden, die von der Mehrwertsteuer befreit sind. So gilt der Nullsatz z. B. für den Bau und Ausbau von Wohnungen.

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