Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 131 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Clemens Kuhls (Januar 2012)

I. Allgemeines

1§ 131 enthält nur eine sich bereits aus § 142 Abs. 1 Nr. 1 GVG, § 153 ergebende Zuständigkeitsregelung, wonach der Generalbundesanwalt die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in der Revisionsinstanz wahrnimmt.

2Diese Regelung ist schon wegen der örtlichen Nähe dieser Behörde zum BGH praktikabel.

II. Aufgaben der Bundesanwaltschaft

3Die Bundesanwaltschaft erfüllt alle staatsanwaltschaftlichen Funktionen in der Revisionsinstanz, insbesondere bei der Verfahrensüberleitung nach § 347 Abs. 2 StPO, § 153, der Antragstellung nach § 349 StPO, § 153 und der Sitzungsvertretung in der Hauptverhandlung vor dem BGH.

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