Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 121 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten

Clemens Kuhls (Januar 2012)

Literatur: Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 297; Elbs/Birke, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater – Ein Überblick aus Verteidigersicht unter besonderer Berücksichtigung des Ausschließungsverfahrens, Stbg 2003, 373–386.

I. Allgemeines

1Anders als der Strafprozess sieht das berufsgerichtliche Verfahren gem. § 121 grundsätzlich auch eine Hauptverhandlung in Abwesenheit des betroffenen Berufsangehörigen vor.

2Es bedarf deshalb nicht des Einsatzes von Zwangsmitteln, um sein Erscheinen zur Hauptverhandlung zu erzwingen. Das Verbot von Zwangsmitteln nach § 106 ist somit Grund für § 121. Denn wenn der betroffene Berufsangehörige nicht gehalten ist, sich einer Hauptverhandlung zu stellen, so darf er jedenfalls durch sein Fernbleiben nicht eine solche verhindern können.

3Dies stellt § 121 sicher, indem eine Hauptverhandlung auch ohne Berufsangehörigen durchgeführt werden kann, vorausgesetzt, er ist ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden, dass auch in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann.

4Durch diese Voraussetzungen soll dem Betro...

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