Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 85 Bundessteuerberaterkammer

Stefan Ruppert (Januar 2012)

Literatur: Luther, Die Aufgaben der Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer, DStR 1974, 331.

I. Die Bundessteuerberaterkammer

1Durch das 2. StBÄndG 72 wurde die Bundessteuerberaterkammer als Nachfolgerin der bis dahin getrennt geführten Bundessteuerberaterkammer und Bundeskammer der Steuerbevollmächtigten gegründet. Diese Bundeskammer trägt nach dem Gesetzeswortlaut die Bezeichnung „Bundessteuerberaterkammer"; seit dem 7. StBÄndG 00 ist auch klargestellt, dass die „Steuerberaterkammern" anstelle des früheren allgemeinen Begriffs „Berufskammer" die Bundessteuerberaterkammer bilden.

1. Bedeutung der Bundeskammer

2Gem. Abs. 1 bilden die Steuerberaterkammern eine Bundeskammer. Mitglieder dieser Kammer sind ausschließlich die Regionalkammern i. S. v. § 73. Somit gehören die Mitglieder der einzelnen Steuerberaterkammern (§§ 73 Abs. 1, 74) der Bundessteuerberaterkammer nicht direkt an, sondern nur mittels ihrer eigenen Berufskammer (vgl. Meng, 73–76).

3Die Bedeutung der Bundessteuerberaterkammer, die zwingend diese Bezeichnung gem. Abs. 1 S. 2...

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