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FG Münster 17.03.1999 8 K 2365/95 GrE, IWB 7/2000

Grunderwerbsteuer; | Anteilsvereinigung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bei Erwerb eines GbR-Anteils

(1) Der Erwerb des 50-v. H.-Anteils der A-GmbH an einer GbR (bestehend aus der A-GmbH und der B-GmbH) ist ein gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang, wenn durch die Übertragung dieses Anteils gleichzeitig sich alle Anteile an der GbR in der Hand des Kl. bzw. in der Hand der von ihm abhängigen B-GmbH vereinigen. Dem steht nicht entgegen, dass an der B-GmbH formal auch die Fa. C mit Sitz in Curaçao (Niederländische Antillen) beteiligt ist. Diese formale Kapitalbeteiligung kann steuerrechtlich nicht berücksichtigt werden, wenn die Firma C. wegen mangelnder Rechtsfähigkeit rechtlich nicht an der B-GmbH beteiligt ist. (2) Eine teilweise Nichterhebung der GrESt gem. § 6 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 GrEStG ist in diesem Fall ebenfalls nicht zulässig ( GrE, rkr., EFG 2000, 93). •Hinweis: Gehört zum V...

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