Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 48 Wiederbestellung

Katharina Willerscheid (Januar 2012)

I. Allgemeines

1Für eine Wiederbestellung wird begriffsnotwendig vorausgesetzt, dass der Bewerber zu einem früheren Zeitpunkt als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt war, seine Bestellung aus Gründen der §§ 45, 46 später jedoch erloschen ist. Grundsätzlich kommen alle ehemaligen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, die nach den jeweiligen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes förmlich (Steuerberater gem. §§ 40, 41, Steuerbevollmächtigte gem. § 42) oder als vor Inkrafttreten des Gesetzes zugelassene Berufsträger ( § 38 Abs. 4 DVStB; vgl. auch § 40 Rdn. 1) kraft Gesetzes (§ 154 Abs. 1 und 3 StBerG in der bis zum geltenden Fassung) bestellt worden sind, für eine Wiederbestellung infrage; ehemalige Steuerberater oder Helfer in Steuersachen, deren Zulassung bzw. Bestellung erloschen ist, weil sie seinerzeit gar nicht oder nicht rechtzeitig die Aufnahme in das Berufsregister beantragt haben (§ 154 Abs. 2 und 3 a. F.), können folglich nicht wiederbestellt werden ( BStBl 64 III, 282; , BStBl 66 III, 257; a. A. EFG 76, 638).

II. Antrag auf Wiederbestellung

2Mit Inkrafttr...

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