Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Literatur: Völzke, Datenverarbeiter, Bilanzbuchhalter und Stundenbuchhalter im Steuerberatungsrecht, DB 1976, 1987; Gehre, Grenzen der Befugnisse und der Werbung Daten verarbeitender Unternehmen, DB 1978, 135; Lohmeyer, Umfang und Grenzen der nicht genehmigungspflichtigen Hilfeleistung in Steuersachen, DStZ 1980, 167; Gilgan, Steuerberater und Kontierer im Vergleich, Stbg 1989, 124; Caliebe, Erlaubnisfreie Rechtsberatung, (= NWB 1990, 715); Streck/Schwedhelm, Auch Gutachten können unerlaubte Rechts- oder Steuerberatung beinhalten, Stbg 1992, 411; Weyand, Tätigkeits- und Werbegrenzen für Buchführungshelfer, INF 1997, 244; Grunewald/Römermann, Rechtsdienstleistungsgesetz, 2008, 1. Aufl.; Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2010, 3. Aufl.; Kilian/Sabel/vom Stein, Das neue Rechtsdienstleistungsrecht, 2008; vom Stein, Der neue Begriff der „Rechtsdienstleistung„, AnwBl. 6/2008, S. 385; Rüthers, Rechtstheorie, 2007, 3. Aufl.
I. Allgemeines
1§ 6 nimmt die dort angesprochenen Sachverhalte vom Verbot unbefugter Steuerrechtshilfe (§ 5) aus. An der Qualifikation dieser Tätigkeiten als Steuerrechtshilfe ändert sich damit nichts. Dementspre...