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IWB 4/2000

Korea (Süd); | Verbrauchsteuern

Die Republik Korea hat im Dezember 1999 die besonderen Verbrauchsteuern insbes. für elektronische Produkte, viele Haushaltsgeräte, Kosmetika, Sportausrüstungen und Erfrischungsgetränke gesenkt bzw. abgeschafft. Der bisherige Steuersatz von 15 % wurde ganz aufgehoben z. B. für Fernsehgeräte, Videogeräte und Videokameras, Musikboxen und Plattenspieler, Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Staubsauger, Mikrowellen- und Gasherde, Kaffeemaschinen, Kristallwaren, Kaffee und Kakao. Der bisherige Steuersatz von 30 % wird abgeschafft z. B. für Sportboote, Bootsmotoren für Berufsfischer, Bowlingkugeln und -kegel, Skiausstattungen. Erfrischungsgetränke und Zucker, die bisher mit 10 % besteuert wurden, sind jetzt ebenfalls steuerfrei. Die Steuern sog. Luxusgüter werden nicht ges...

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