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IWB 4/2000

Russische Föderation; | Erhöhung der Ausfuhrzölle

Die russische Regierung hat mit Wirkung v. die Ausfuhrzölle für NE-Metallschrotte von 20 % auf 30 % erhöht, um erhöhte staatliche Exporterlöse zu erzielen. Der Zoll gilt für Ausfuhren von Kupfer-, Nickel-, Aluminium-, Kobalt-, Blei-, Zink- und Titanschrott. Hintergrund dieser Maßnahme ist die große Preisdifferenz in Rußland zum Weltmarkt. Der Handel wird damit verpflichtet, einen weiteren Teil seiner Gewinne an den Staat abzuliefern. Der Ausfuhrzoll für Gold bleibt dagegen bei 5 %. Unverändert bleiben auch die Zölle für Aluminium (Ausfuhr) und Tonerde (Einfuhr) von jeweils 5 %.

[KPB]

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