Hinzurechnung bei Korrektur einer Körperschaftsteuerforderung im Rahmen einer Bilanzberichtigung
Leitsatz
Die erfolgswirksame Ausbuchung einer als Körperschaftssteuererstattungsanspruch gebuchten Bilanzposition führt nicht zwingend
zu einer Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG.
Die erfolgswirksame Ausbuchung eines fehlerhaft als Forderung ausgewiesenen Körperschaftssteuererstattungsanspruchs im Rahmen
einer Bilanzberichtigung ist nicht durch eine Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG zu korrigieren, wenn es sich buchhalterisch
materiell rechtlich nicht um Körperschaftsteuer gehandelt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAD-99756
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 06.07.2011 - 4 K 1358/10
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