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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 1116/11 EFG 2012 S. 1039 Nr. 11

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1 S. 1EGV 1782/2003 Art. 33 EGV 1782/2003 Art. 43 Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Keine Absetzung für Abnutzung auf entgeltlich erworbene Betriebsprämien

Leitsatz

Bei von einem Land- und Forstwirt entgeltlich erworbenen, auf der Betriebsprämienregelung nach Art. 33 ff., 43 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz beruhenden „Betriebsprämien” handelt es sich – anders als das Milchlieferrecht oder das Zuckerrübenlieferrecht – um immaterielle Wirtschaftsgüter, die nicht von begrenzter Dauer sind und deswegen nicht abgeschrieben werden dürfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1039 Nr. 11
KÖSDI 2012 S. 17965 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2012 S. 560
CAAAD-99748

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Sächsisches FG, Urteil v. 10.11.2011 - 2 K 1116/11

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