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FG München Urteil v. - 2 K 130/08 EFG 2012 S. 839 Nr. 9

Gesetze: EStG 1997 § 22 Nr. 3, EStG 1997 § 17, GmbHG § 15 Abs. 4 S. 1, AO § 41 Abs. 1

Verhältnis Option zu Kauf

Steuerbarkeit der in Zusammenhang mit einem Anteils-Ankaufsrecht vereinnahmten Optionsprämie als sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Erhält ein GmbH-Gesellschafter für die Einräumung eines befristeten Ankaufsrechts für seine Anteile eine nicht auf den Kaufpreis anzurechnende Optionsprämie, ist die Prämie eine Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG und nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG zuzuordnen, wenn die Optionsvereinbarung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung erlangt, nach der der Gesellschafter die Prämie unabhängig vom Anteilsverkauf behalten kann.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 30
DStRE 2012 S. 1250 Nr. 20
EFG 2012 S. 839 Nr. 9
Ubg 2012 S. 763 Nr. 11
YAAAD-99745

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FG München, Urteil v. 25.10.2011 - 2 K 130/08

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