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IWB 2/2000

Simbabwe; | Steueränderungen

Mit dem Haushalt 1999 wurden insbes. folgende Steueränderungen verabschiedet: Fertigungsbetriebe, die ab gegründet werden und wenigstens 40 % ihrer jährlichen Produktion exportieren, unterliegen in den ersten 5 Jahren ihres Bestehens einem ermäßigten Ertragsteuersatz von 25 %. Unabhängig vom Gründungsdatum erhalten Fertigungsbetriebe, die wenigstens die Hälfte ihrer Produktion exportieren, ab 1999 unbefristet einen ermäßigten Steuersatz von 27 %. Die ”Entwicklungsabgabe” (development levy) i. H. von 5 % wurde abgeschafft. Auf ein jährliches Einkommen über 720 000 Simbabwe $ wird eine Zusatzsteuer von 10 % auf das Einkommen erhoben.

[DN]

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