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BGH 14.09.2011 VIII ZR 10/11, NWB 3/2012 S. 174

Mietrecht | Verweigerung des Einbaus einer modernen Heizungsanlage ist nicht immer rechtsmissbräuchlich

Der Mieter von Wohnraum kann von seinem Vermieter nicht dessen Zustimmung zum Einbau einer modernen Heizung (hier Gasetagenheizung) verlangen – auch wenn er bereit ist, die Kosten dafür selbst zu tragen. Die streitgegenständliche Altbauwohnung ist noch mit Kachelöfen in drei Räumen und einer Elektroheizung im Bad ausgestattet; die Toilette ist unbeheizt. Der beklagte Vermieter hatte bereits mehrere Wohnungen im Haus nach Auszug der Altmieter vor der Neuvermietung mit einer Gasetagenheizung ausstatten lassen. Er durfte die Zustimmung gegenüber den Klägern dennoch mit dem Argument ablehnen, er könne bei einer Neuvermietung eine höhere Miete erzielen.

Anmerkung:

Der BGH bestätigte damit seine Linie, dass der Vermieter grds. nicht zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisier...

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