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IWB 23/1999

Thailand; | Senkung der Steuersätze

Zum wurde der Mehrwertsteuersatz für zwei Jahre befristet von 10 % auf 7 % gesenkt (ab gilt automatisch wieder der 10 %ige Satz). Unbefristet abgeschafft wurde die Steuer von 1,5 % auf den Gesamtumsatz von kleineren Unternehmen (Jahresumsatz zwischen 600 000 Baht und 1,2 Mio B). Bei der Einkommensteuer wurde rückwirkend zum ein Freibetrag i. H. von jährlich 50 000 B für unselbständiges Einkommen eingeführt. Der Verbrauchsteuersatz auf Schweröl, das zur Erzeugung von Elektrizität und von Produktionsbetrieben gebraucht wird, wurde von 17,5 % auf 5 % ermäßigt. Geplant ist die Absenkung der Importsteuern, insbesondere auf elektrische Anlagen und Maschinen, von derzeit 5 % bis 20 % auf 3 %. Außerdem sollen die Zölle reduziert werden, und zwar vor allem für Lebensmittel, pharmazeutische und k...

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