Leitsatz
Leitsatz:
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: LG Düsseldorf, 38 O 185/07 vom OLG Düsseldorf, I-20 U 190/08 vom
Tenor
Das Senatsurteil vom wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es
1.
im Leitsatz eingangs statt
UWG § 6 Abs. 4 Nr. 2
richtig heißt
UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4;
2.
in Randnummer 21 in der achten Zeile statt
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 Fall 2 MarkenG
richtig heißt
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 Fall 2 UWG;
3.
in Randnummer 24 in der siebten Zeile von unten statt
bei Vergleichen ihrer Tintenpatronen mit denen der Beklagten
richtig heißt
bei Vergleichen ihrer Tintenpatronen mit denen der Klägerin.
Fundstelle(n):
VAAAD-99357