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IWB 23/1999

Russische Föderation; | Änderungen der Vermögensteuer für natürliche Personen

Die Vermögensteuer auf Privatbesitz natürlicher Personen wird aufgrund einer jährlichen Veranlagung auf den Inventar-Wert von Immobilien und auf Transportmittel (ausgenommen Kfz, für welche die Kfz-Steuer gilt) erhoben. Die Steuersätze betragen, berechnet auf den veranlagten Inventar-Wert, für Wohnhäuser, Wohnungen, Datschen, Garagen und andere Gebäude, Unterkünfte und fixe Ausrüstungen im Wert bis zu 300 000 Rubel bis zu 0,1 %, im Wert von über 300 000 Rubel bis 500 000 Rubel 0,1—0,3 % und bei einem Wert von über 500 000 Rubel 0,3—2,0 %. Für Flugzeuge, Hubschrauber und Motorschiffe beläuft sich die Vermögensteuer auf 10 % je PS bzw. 13,6 % je kW des jeweils zum 1. 1. geltenden gesetzlichen Mindestlohns. Für Yachten, Kutter und andere Transportmittel mit einer Motorleistung von über 100 PS...

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