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IWB 1/2012 S. 4

Niederlande | Einführung einer Bankensteuer geplant

[i]Bemessungsgrundlage ist eine modifizierte Bilanzsumme des Vorjahres ab einer Grenze von 20 Mio. €Am 15. 12. 2011 hat die niederländ. Regierung einen Gesetzentwurf über die Einführung eine Bankensteuer Mitte 2012 dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Betroffen sind alle von der niederländ. Zentralbank zugelassenen inländ. Banken, sowie Banken mit Sitz in EU und EWR sowie Betriebsstätten ausländ. Banken. Bemessungsgrundlage ist eine modifizierte Bilanzsumme des Vorjahres ab einer Grenze von 20 Mio. €. Die Steuersätze betragen 0,022 % für kurzfristige (mit Laufzeit unter einem Jahr) und 0,011 % für langfristige Verbindlichkeiten. Diese Steuersätze sollen um den Faktor 1,05 erhöht werden, sobald die Bank zumindest einem Vorstandsmitglied einen überhöhten Bonus gewährt, der mehr als das Doppelte der Grundvergütung beträgt.

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