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BFH 12.10.2011 I R 93/10, IWB 1/2012 S. 2

BFH | Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft i. S. des Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz

Der Kl. war deutscher Staatsangehöriger und hatte einen Wohnsitz in Deutschland. Er war Generaldirektor einer im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Genossenschaft. Die Tätigkeit übte der Kl. vorwiegend in der Schweiz aus. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wurde in der Schweiz nicht der Besteuerung unterworfen. Die Geschäftsleitung der Genossenschaft hatte mit dem Schweizerischen Bundesrat (Conseil fédéral suisse) eine auch im Streitjahr noch wirksame Vereinbarung getroffen, nach der alle Mitarbeiter mit nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit für die während ihrer Tätigkeit in der Schweiz von der Genossenschaft bezogenen Gehälter von der schweizerischen Besteuerung freigestellt werden. Das NWB OAAAD-59603) hatte Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz ang...

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