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IWB 22/1999

Indonesien; | Steueränderungen

Die indonesische Regierung gewährt Unternehmen Befreiung von der Einkommensteuer, wenn sie in bestimmte zukunftsträchtige Branchen investieren. Die Vergünstigung erstreckt sich auf 22 Industriebereiche. Auf Java und Bali werden Unternehmen, die neue Investitionen in diesen Industriezweigen tätigen, für drei Jahre von der Ertragsteuer befreit. In den übrigen Landesteilen beträgt die Steuerbefreiung 5 Jahre. Eine einjährige Steuerbefreiung wird den Unternehmen gewährt, die mindestens 2000 Arbeitsplätze schaffen bzw. hohe Investitionen (über 200 Mio US-$ — ohne Grundstücks- und Baukosten) tätigen. Während des Befreiungszeitraums anfallende Verluste können nicht mit Gewinnen der nachfolgenden Jahre ausgeglichen werden. Die Vorhaben müssen nach Genehmigung durch die Regierung (Investment Coordi...

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