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Einkommensteuer; | weitergeleitetes Pflegegeld an Pflegeperson bei lediglich treuhänderischer Verwaltung unschädlich (§ 33b EStG)
Die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags wird durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Pflege, sei es als - steuerfreie - Pflegevergütung, sei es als Aufwendungsersatz, und unabhängig von deren Höhe ausgeschlossen. Die Weiterleitung des Pflegegeldes an die Pflegeperson ist unschädlich, wenn die Pflegeperson die Mittel lediglich treuhänderisch verwaltet und deren tatsächliche Verwendung für den Pflegebedürftigen nachweist. Typische Unterhaltsaufwendungen dürfen insoweit nicht gegengerechnet werden (). Hierzu stellt der Senat weiter fest, dass nach st. Rspr. der Stpfl. die objektive Beweislast für steuermindernde Tatsachen trägt. Entscheidend sei, zu wessen Gunsten sich ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal im konkreten Fall aus...BStBl 1976 II S. 562BStBl 1982 II S. 772BStBl 1989 II S. 462