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Angeschaffte Pensionsrückstellungen sind beim Erwerber mit den Anschaffungskosten zu bewerten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-99049 Mit Urteil vom 15. 6. 2011 - 9 K 1292/07 K NWB DAAAD-95413 (Rev. anhängig, Az. beim BFH: I R 69/11) hat das FG Münster entschieden, dass im Rahmen eines Betriebsübergangs erworbene Pensionsrückstellungen in der ersten Schlussbilanz in der Höhe anzusetzen sind, in der die übernommenen Verpflichtungen Anschaffungskosten darstellen. Eine Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach den Grundsätzen des § 6a EStG soll ausscheiden, soweit der steuerliche Ansatz die „Anschaffungskosten” der Pensionsrückstellungen unterschreitet und es infolge einer solchen Auflösung für steuerliche Zwecke zu einem „Erwerbsgewinn” kommen würde. Das [i]Pitzke/Klein, NWB 27/2011 S. 2262FG Münster stellt sich mit diesem Urteil ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ( BStBl 2011 I S. 627).
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Sachverhalt im Besprechungsurteil
[i]Übernahme von Pensionsverpflichtungen im Rahmen eines BetriebsübergangsIm Streitfall übernahm die Klägerin, eine GmbH, zum im Rahmen eines entgeltlichen Betriebserwerbs Pensionsverpflichtungen. Auf den bewertete die GmbH die übernommenen Pensionsverpflichtungen mit ihren „Anschaffungskosten” zuzüglich „neuer” Pension...