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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 269/11 EFG 2012 S. 294 Nr. 4

Gesetze: AO § 363 Abs. 2 Satz 2

Anspruch auf Verfahrensruhe wegen Beschwerdeverfahren beim EGMR

Leitsatz

  1. Wegen eines beim EGMR anhängigen Beschwerdeverfahrens besteht kein Anspruch auf Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO, weil dort ausschließlich der Gerichtshof der EU Erwähnung findet.

  2. Eine Erstreckung der Vorschrift auf den EGMR durch erweiternde Auslegung des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 294 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2012 S. 12
KAAAD-98996

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.11.2011 - 3 K 269/11

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